Das Krankenhaus ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für unsere Webseite und deren mobilen Anwendungen.
Diese Webseite und die mobilen Anwendungen sind nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Dem nach § 8 L-BGG Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen kann noch nicht entsprochen werden. (siehe Gebärdensprache)
Für Besucher unserer Internetseite, deren Lesekompetenz oder Sprachverständnis nicht ausreicht, um Texte in deutscher Alltagssprache erfassen zu können, wird auf der Navigations-Seite die leichte Sprache erklärt. Den Link auf die Leichte Sprache finden Sie auf der Startseite.
Für gehörlose Menschen werden wir ein Video auf der Startseite verlinken, in dem in Gebärdensprache eine Übersicht über das Krankenhaus Stockach sowie über die wesentlichen Inhalte der
Internetseite und die Navigation auf der Internetseite gegeben wird.
Das Video wird zurzeit produziert.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Diese Erklärung wurde am 18.06.2026 erstellt.
Die Aussagen in der Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen auf einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung.
Sind Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen aufgefallen?
Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:
Krankenhaus Stockach GmbH
Am Stadtgarten 10
78333 Stockach
Markus Buhl
+49 7771 803-106
+49 7771 803-200
[email protected]
Spätestens nach vier Wochen ab Zugang sollten Sie eine Antwort erhalten haben.
Bei Anliegen, die innerhalb dieser Frist nicht abschließend geklärt werden konnten, wenden Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: [email protected]
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
