Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Krankenhaus ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für unsere Webseite und deren mobilen Anwendungen.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite und die mobilen Anwendungen sind nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Dem nach § 8 L-BGG Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen kann noch nicht entsprochen werden. (siehe Gebärdensprache)

Leichte Sprache

Für Besucher unserer Internetseite, deren Lesekompetenz oder Sprachverständnis nicht ausreicht, um Texte in deutscher Alltagssprache erfassen zu können, wird auf der Navigations-Seite die leichte Sprache erklärt. Den Link auf die Leichte Sprache finden Sie auf der Startseite.

Gebärdensprache

Für gehörlose Menschen werden wir ein Video auf der Startseite verlinken, in dem in Gebärdensprache eine Übersicht über das Krankenhaus Stockach sowie über die wesentlichen Inhalte der Internetseite und die Navigation auf der Internetseite gegeben wird.
Das Video wird zurzeit produziert.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Geodaten und Stadtpläne von Drittanbietern können bisher nicht barrierefrei bereitgestellt werden.
  • Nicht alle Bilder konnten aus zeitlichen Gründen mit einem alternativen Text versehen werden. Wir arbeiten daran.
  • Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von krankenhaus-stockach.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
  • Externe Inhalte, die als iFrames auf krankenhaus-stockach.de eingebettet werden (zum Beispiel Google Maps), können nicht barrierefrei sein.
  • Die Dropdowns in der Navigation lassen sich nicht mit der Tastatur/Keyboard ansteuern. Wir arbeiten an einer Lösung.
  • Deutsche Gebärdensprache-Videos werden nach dem Relaunch der Homepage produziert.
  • Das zur Verfügung stellen der Inhalte in Leichter Sprache ist in Bearbeitung.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18.06.2026 erstellt.
Die Aussagen in der Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen auf einer von der öffentlichen Stelle durchgeführten Selbstbewertung.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen aufgefallen?
Unter folgender Adresse können Sie mit uns Kontakt aufnehmen:

Krankenhaus Stockach GmbH
Am Stadtgarten 10
78333 Stockach

Markus Buhl
+49 7771 803-106
+49 7771 803-200
[email protected]

Spätestens nach vier Wochen ab Zugang sollten Sie eine Antwort erhalten haben.

5. Durchsetzungsverfahren

Bei Anliegen, die innerhalb dieser Frist nicht abschließend geklärt werden konnten, wenden Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: [email protected]

Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.